Der PUK-Bericht zur CS-Krise

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024.

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Inhalt

Offizielle Veröffentlichung
UntersuchungsberichtS. 257

5.7.2.3 Zusammenarbeit zwischen BK und EFD beim Risiko «Insolvenz eines systemrelevanten Finanzinstituts»

Die PUK hat abgeklärt, wie das Risiko der Insolvenz eines systemrelevanten Finanzinstituts in die Krisenfrüherkennung eingeflossen ist bzw. welche Auswirkungen die Krisenfrüherkennung auf das Risikomanagement hatte. Dabei wurden die verschiedenen Akteure bei der Bewirtschaftung des Risikos einerseits und der damals zuständige Vizekanzler andererseits um eine Einschätzung gebeten.

Gemäss den Aussagen der Direktorin der EFV arbeitet die EFV als Koordinationsstelle bezüglich Risikomanagement eng mit der BK zusammen. Die BK erstellt einen Bericht zuhanden der EFV, der auch Empfehlungen beinhalten kann. Nach einem Austausch mit der betroffenen Verwaltungseinheit gibt die EFV der BK eine Rückmeldung, ob ein neues Risiko aufgenommen wird.922

Der Vizekanzler, welcher damals für die Krisenfrüherkennung verantwortlich war, gab erneut – wie schon gegenüber der Arbeitsgruppe der GPK im Jahr 2017 – an, dass die Krisenfrüherkennung komplementär zum Risikomanagement durchgeführt wird. Da das Risiko «Insolvenz eines systemrelevanten Finanzinstituts» bereits erkannt worden sei, sei der BK in Bezug auf die Krisenfrüherkennung keine weitere Rolle zugekommen.923 Das Risiko sowie die ergriffenen Massnahmen wurden gemäss seinen Angaben vom EFD überwacht und verfolgt. Sobald sich das Risiko zu realisieren begann, befanden sich die BK und der Bundesrat – gemäss den Angaben des damaligen Vizekanzlers – ohnehin nicht mehr im Stadium der Früherkennung, sondern im Krisenmanagement.924 Unterlagen zur Krisenfrüherkennung wurden der PUK keine abgegeben. 6 Phase 2: Beginn der Krise, Herbst 2022 bis März 2023

Ab Sommer 2022 spitzte sich die Situation der CS zunehmend zu. In diesem Kapitel wird einleitend beschrieben, wie sich die Finanzmärkte im Allgemeinen und die CS im Besonderen entwickelten (siehe Kap. 6.1). In den nachfolgenden Unterkapiteln (Kap. 6.2 bis 6.4) folgt die Darstellung der Geschäftsführung der Behörden im Kontext der sich zuerst langsam (ab Sommer) und dann merklich (ab Oktober) akzentuierenden Schieflage.

Dabei werden drei Unterphasen unterschieden: 1. die Zeitspanne zwischen Sommer und September (erste Anzeichen in Richtung Krise, Kap. 6.2), 2. die Zeitspanne von Oktober bis Dezember (Liquiditätsabflüsse im Oktober, intensivierte Krisenvorbereitung sowie Vorbereitung Departementswechsel, Kap. 6.3) und 3. die Phase von Januar bis Anfang März 2023 (fortgesetzte Vorbereitung auf eine allfällige Akutkrise unter neuer Departementsleitung, Kap. 6.4).

922 Sitzungsprotokoll der PUK vom 24.1.2024, S. 38 f. 923 Schriftliche Antworten an die PUK vom 12.4.2024, S. 2 f. 924 Schriftliche Antworten an die PUK vom 12.4.2024, S. 2 f.

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