Der PUK-Bericht zur CS-Krise

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024.

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Offizielle Veröffentlichung
UntersuchungsberichtS. 588

14 Übergeordnete Erkenntnisse

Die Kommission ist sich der mit der damaligen Lage verbundenen Herausforderungen bewusst und stellt fest, dass die Behörden sich aufgrund einer sorgfältigen Abwägung zu dieser Kommunikation, die im Nachhinein kritisiert wurde, entschieden haben.

Kommunikationsarbeit im Hinblick auf die Pressekonferenz

Wie in Kapitel 6.4.4. und 13.1.7 ausgeführt, erarbeiteten die Kommunikationsverantwortlichen der BK, des EFD, der SNB und der FINMA bereits im November 2022 die Grundlagen für eine koordinierte Kommunikation. Diese Arbeiten liefen im Hintergrund weiter, und im März, als ein Entscheid hinsichtlich CS unausweichlich war, konnte darauf aufgebaut werden. Die Inhalte zu den Finanzinstrumenten waren im Grundsatz erarbeitet, Kontakte konnten rasch aufgenommen werden, und es stand fest, wer zu welchem Zeitpunkt worüber informiert werden musste.

Zwischen dem 15. und dem 19. März fanden mehrere Koordinationssitzungen statt, Unterlagen wurden vorbereitet, angepasst und mehrmals dem Bundesrat unterbreitet. Es stand relativ früh fest, dass am Sonntag, 19. März, kommuniziert werden muss. Die grosse Herausforderung war, dass der genaue Inhalt dieser Kommunikation noch nicht klar war, da die Verhandlungen noch in vollem Gange waren. So musste auch der Bundesrat in dieser Phase über das Kommunikationskonzept und den Inhalt entscheiden, obwohl noch verschiedene Elemente offen waren.2234

Als die Verhandlungen abgeschlossen waren, war alles vorbereitet, und es konnte innert kürzester Zeit planmässig kommuniziert werden. Die Medien wurden rechtzeitig informiert, und die Pressekonferenz mit Vertretungen des Bundesrates, der Verwaltung, der SNB, der FINMA und der Banken verlief reibungslos.

Nach Einschätzung der PUK wurden die Kommunikationsarbeiten mit verschiedenen – auch externen – Akteurinnen und Akteuren umsichtig geplant und vorbildlich vorbereitet, koordiniert und organisiert. Die Lösung wurde aus Sicht der PUK glaubhaft kommuniziert, und die Kommunikation erzielte die erhoffte Wirkung. Die Kommunikation wurde in den nationalen und internationalen Medien breit aufgenommen und führte auch zu einer Beruhigung der Situation auf dem Finanzmarkt (siehe Kap. 8.1 ff.).

Die PUK stellt der Kommunikationsarbeit unter der Leitung der BK und des EFD, die und in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen der SNB, der FINMA und der Banken ein sehr gutes Zeugnis aus. 14 Übergeordnete Erkenntnisse

Im vorliegenden Kapitel stellt die PUK ihre übergeordneten Erkenntnisse aus der Untersuchung dar. Erstens geht es um die Kompetenzverteilung auf Bundesebene. Dabei stehen die Kompetenzverteilung bei der Wahrung der Finanzstabilität, im Bereich der Aufsicht über die Revisionsgesellschaften und die allgemeine Kompetenzverteilung zwischen den Behörden und Departementen im Vordergrund. Zweitens thematisiert die PUK den Einbezug weiterer betroffener Verwaltungseinheiten und Akteure (BJ,

2234 Sitzungsprotokoll der PUK vom 17.1.2024, S. 34

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