Der PUK-Bericht zur CS-Krise

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024.

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Offizielle Veröffentlichung
UntersuchungsberichtS. 501

11 Finanzmarktaufsicht

kennung einen Betrachtungshorizont von mehreren Monaten bis maximal anderthalb Jahren auf. Es sollen Ereignisse oder Trends betrachtet werden, die sich in dieser Zeitspanne zu einer Krise entwickeln können.2074 Wenn sich die Krisenfrüherkennung der BK darin erschöpft, das Risikoreporting zu analysieren und allenfalls zu ergänzen, vermag dieser Ansatz der Definition im Handbuch der EFV nicht gerecht zu werden.

Aus Sicht der PUK ist das Instrument der Krisenfrüherkennung nur dann zweckmässig, wenn dadurch auch sich anbahnende Krisen erkannt werden können, die im Risikoreporting teilweise bereits seit Jahren erfasst sind. Die Realisierung eines Risikos kann zu einer Krise für die Eidgenossenschaft führen, die vom Bundesrat zu bewältigen ist. Der vorliegende Sachverhalt ist das beste Beispiel hierfür. Mit anderen Worten fehlt aus Sicht der PUK im Konzept des Bundesrates eine wichtige Dimension der Krisenfrüherkennung: ein Mechanismus, der den Eintritt eines bereits identifizierten und erfassten Risikos erkennt.

Es wird zu prüfen sein, ob allenfalls das in Kap. 10.1 geforderte Eskalationsrecht in die Krisenfrüherkennung einzubetten ist, sodass im Bedarfsfall an die Bundeskanzlei eskaliert werden kann. Die Rolle der Bundeskanzlei und deren Kompetenzen müssen jedenfalls gestärkt werden. Aus Sicht der PUK ist die Bundeskanzlei die geeignete Stelle für die Krisenfrüherkennung, da sie einerseits die Stabstelle des Bundesrates ist und andererseits die wichtige GSK leitet. Das Instrument der Krisenfrüherkennung kann nur dann angemessen und zweckmässig eingesetzt werden, wenn Krisen so früh als möglich erkannt werden und daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden.

Postulat Nr. 2: Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der BK stärken

Der Bundesrat wird beauftragt, die Krisenfrüherkennung durch die BK zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten. Die Krisenfrüherkennung und damit die Rolle der Bundeskanzlei müssen gestärkt werden. Insbesondere soll der Bundesrat die Einführung einer Eskalationsmöglichkeit durch hierarchisch untergeordnete Verwaltungseinheiten an die Bundeskanzlei prüfen. Der Bundesrat soll hierfür in seinem Bericht ein Konzept erarbeiten. 11 Finanzmarktaufsicht

Im vorliegenden Kapitel nimmt die PUK eine Bewertung der operativen Umsetzung der Finanzmarktaufsicht vor. Im Zentrum steht hier neben der FINMA und der SNB auch die RAB.

2074 EFV: Handbuch zum Risikomanagement Bund, S. 64.

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