UntersuchungsberichtS. 609
15 Schlussbemerkungen
verankert werden. Die Konsultation der angehörten Personen wurde nach dem Vorbild der Praxis der GPK durchgeführt. 14.4.4 Weiteres Vorgehen
Die PUK hat beschlossen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, um die oben erwähnten Aspekte im Parlamentsgesetz umzusetzen. Idealerweise wird diese parlamentarische Initiative einer der beiden GPK zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. 15 Schlussbemerkungen
Die PUK hatte zum Auftrag, die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes während der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Notfusion der CS mit der UBS zu untersuchen. Dabei waren die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit der genannten Behörden und Organe sowie deren Zusammenwirken zu analysieren. Der ihrer Arbeit zugrunde liegende Bundesbeschluss enthielt kein Enddatum für den Abschluss der Untersuchung. Gleichwohl erschien es der Kommission wichtig, ihre umfassende Untersuchung so zeitnah wie möglich abzuschliessen – dies mit dem Ziel, es den eidgenössischen Räten und dem Bundesrat im Interesse einer nachhaltigen Sicherung eines stabilen Finanzplatzes zu ermöglichen, die bereits anstehenden und teilweise sistierten Projekte abzuschliessen respektive den von der PUK eruierten Handlungsbedarf so rasch wie möglich anzugehen.
Im vorliegenden Bericht informiert die PUK auftragsgemäss über die Ergebnisse ihrer Untersuchung, benennt soweit möglich Verantwortlichkeiten und weist die identifizierten Optimierungsfelder aus. Zentraler Bestandteil des Berichtes sind somit die Vorschläge der Kommission für Massnahmen zur Behebung der eruierten Mängel, die sie mittels Empfehlungen und parlamentarischer Vorstösse zuhanden des Bundesrates formuliert hat. Die genannten Empfehlungen und parlamentarischen Vorstösse beziehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, auf die Regulierung und Überwachung systemrelevanter Banken. Für die PUK ist diese Differenzierung sehr wichtig.
Angesichts der Breite des Untersuchungsgegenstandes war die Kommission gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Sie erhebt somit keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Ereignisse und Entwicklungen seit 2015. Ihren Fokus hat die PUK auf Themen gelegt, die in engerem Zusammenhang mit der Notfusion stehen. Diese hat sie eingehender untersucht als Themen, die zwar für die Prüfung der Geschäftsführung der Bundesbehörden relevant erscheinen, für die Krisenbewältigung jedoch eine untergeordnete Rolle spielten.
1. Ausgangslage: CS-Krise in der Verantwortung des CS-Managements und Rolle der Behörden
Einleitend ist es der PUK ein Anliegen, am Abschluss ihrer Untersuchung zu betonen, dass die Verantwortung für die Schieflage der CS, die im März 2023 existenzbedrohend wurde, beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der CS der letzten Jahre
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