UntersuchungsberichtS. 540
12 Aufsicht des Bundes über FINMA, RAB und SNB
12.1 Aufsicht des EFD/Bundesrates über die FINMA – Bewertung durch die Kommission
Entwicklung der Beziehungen ab 2016
Das Verhältnis zwischen dem EFD und der FINMA war in den vergangenen zehn Jahren in stetem Wandel begriffen, wesentlich geprägt von politischen Konjunkturen und personellen Wechseln. Die Kommission nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass sich die Beziehung zwischen EFD und FINMA nach dem Wechsel der Departementsführung im Jahr 2016 in der Wahrnehmung der FINMA negativ entwickelte und dass der politische Druck auf die FINMA zunahm (siehe Kap. 5.6.2). Die FINMA sprach in diesem Kontext von einer Skepsis gegenüber ihrer Aufsichts- und Regulierungstätigkeit, die teilweise auch im EFD bestanden habe und die Beziehungen mit dem Finanzdepartement belastet hätten. Verschiedene politische Vorstösse und die Beratungen hierzu verdeutlichen diesen Umstand. Das Parlament überwies gegen den Willen des Bundesrates einige Vorstösse zur Einschränkung der FINMA- Kompetenzen. Die genannte Entwicklung band innerhalb der FINMA vermehrt Ressourcen, die namentlich für die Bearbeitung politischer Vorstösse benötigt wurden. Negativ ins Gewicht fällt, dass diese Entwicklungen gemäss Angaben der FINMA auch im Ausland nicht unbemerkt blieben und in der Wahrnehmung von FINMA- Exponentinnen und -Exponenten das Auftreten der ausländischen Behörden gegenüber der Schweizer Aufsichtsbehörde beeinflussten (siehe Kap. 5.6.2).2158
Im Zuge des zunehmenden politischen Drucks auf die Stellung der FINMA erliess der Bundesrat 2019 in Umsetzung der Motion 17.3317 (Mo. 17.3317 «Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht») die Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz. Im Rahmen der Vernehmlassung zeigte sich der politische Druck unter anderem in der Forderung nach noch strengeren Vorgaben zur Einschränkung der FINMA-Kompetenzen, die der Bundesrat schliesslich nicht berücksichtigte (siehe Kap. 5.2.5.2). Die Kommission nimmt kritisch zur Kenntnis, dass die Einschätzung des BJ in der Ämterkonsultation, der Bundesrat habe keine genügende gesetzliche Grundlage für die Vorgaben der neuen Verordnung, vom EFD nicht berücksichtigt wurde. Das EJPD verzichtete zudem darauf, einen Mitbericht einzureichen (siehe Kap. 5.2.5.2).
Das EFD, welches für die Ausarbeitung und Umsetzung der Verordnung zuständig war, und die FINMA als davon betroffene Behörde bewerteten deren Auswirkungen verständlicherweise unterschiedlich. Während sich die FINMA in ihren Kompetenzen teilweise eingeschränkt fühlte, wurden die Kompetenzen des EFD im Bereich der internationalen Aufgaben und der Regulierung präzisiert (siehe Kap. 5.2.5.2 und 5.6.2). Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Verordnung in der Wahrnehmung verschiedener FINMA-Verantwortlicher zu einer bürokratischen Mehrbelastung führte und den Fokus auf die eigentliche Aufsichtstätigkeit der Behörde schwächte (siehe Kap. 5.2.5.2 und Kap 5.6.2).
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