UntersuchungsberichtS. 362
7 Phase 3: Akute Krise im März 2023
snahmen zu erklären, die Märkte zu beruhigen und die Lage zu stabilisieren sowie die ausländischen Behörden zu beruhigen. Zudem sollten die Risiken für den Steuerzahler aktiv angesprochen und Schutzmassnahmen aufgezeigt werden. Gemäss diesem Kommunikationsdispositiv sollten sich die Behörden auf die Frage vorbereiten, ob mit der Aktivierung des PLB eine Anordnung der Abschreibung von AT1-Anleihen gerechtfertigt wäre. Die damit verbundenen kommunikativen Herausforderungen seien anzugehen.1470
Die Zusammenarbeit für dieses Kommunikationskonzept erwies sich nach Aussagen des damals für die Kommunikation zuständigen Vizekanzler anfangs als schwierig. Es sei u. a. nicht klar gewesen, wer im EFD dafür zuständig war bzw. wer über die notwendigen Informationen verfügte. Die Zusammenarbeit habe sich aber im Laufe der Zeit verbessert. In der Folge fanden verschiedene Sitzungen zwischen dem Vizekanzler und den Kommunikationsbeauftragten des EFD statt.1471
Am 1. Dezember 2022 informierte der damals für die Kommunikation zuständige Vizekanzler den Vorsteher des EFD, dass alle Vorbereitungen zur Kommunikation eines allfälligen Entscheides des Bundesrates am 2. Dezember in Auftrag gegeben wurden und entsprechend zeitgerecht vorbereitet werden.1472
Da der Bundesrat am 2. Dezember keinen Entscheid zur Aktivierung des PLB fällte, erübrigte sich eine öffentliche Kommunikation durch den Bund. Das erarbeitete Kommunikationskonzept war jedoch für die weiteren Arbeiten, die darauf aufbauten, nützlich. Das Kommunikationskonzept berücksichtigte auch das Risiko allfälliger Leaks und enthielt entsprechende Sprachregelungen für einen solchen Fall. 7 Phase 3: Akute Krise im März 2023
Im nachfolgenden Kapitel werden die sich überstürzenden Ereignisse ab Mitte März 2023 und die Bewältigung der akuten Krise durch die Behörden beschrieben. Nach einer Darstellung des relevanten Kontexts, u. a. der Regionalbankenkrise in den USA (siehe Kap. 7.1), folgt die Darstellung der Geschäftsführung der verschiedenen Bundesbehörden im Krisenkontext der Tage vom 15. bis 19. März 2023 (siehe Kap. 7.2.2 bis 7.2.6). 7.1 Auswirkungen der Regionalbankenkrise und Zuspitzung der CS-Krise infolge des verzögerten Geschäftsberichtes Anfang März 2023
Im Folgenden wird dargelegt, welche Faktoren dazu führten, dass sich die Situation der CS im März 2023 zuspitzte. Hierfür werden in Kapitel 7.1.1 zuerst die Regionalbankenkrise in den USA, die verzögerte Publikation des CS-Geschäftsberichtes sowie
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