Der PUK-Bericht zur CS-Krise

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024.

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Inhalt

Offizielle Veröffentlichung
UntersuchungsberichtS. 48

Bericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Als Reaktion auf die globale Finanzkrise 2007/08 und die notwendig gewordene Rettung der UBS durch den Bund führte die Schweiz ab 2010 die sogenannte Too-bigto-fail-Regulierung (TBTF-Regulierung) ein. Ziel war es zu verhindern, dass der Staat bei künftigen Krisen wiederum ein systemrelevantes Finanzinstitut retten muss. 2009 entstand mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zudem eine neue Aufsichtsbehörde mit dem Auftrag, die Einhaltung der gesetzlichen Regeln durch die in der Schweiz tätigen Banken, Finanzintermediäre und Versicherungsanstalten zu beaufsichtigen. Im Zusammenspiel mit der SNB und dem Bund sollte die FINMA so künftig einen Beitrag zur Stabilität der Schweizer Finanzmärkte leisten. Parallel zu den genannten Entwicklungen analysierten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte zwischen 2009 und 2010, wie die Behörden die UBS-Rettung durchgeführt hatten und welche Lehren daraus zu ziehen waren. Die Empfehlungen der GPK fanden Eingang in die Gesetzgebung wie auch in die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, die für die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes verantwortlich sind.

Die TBTF-Gesetzgebung wurde seit ihrer Einführung in Anwendung der entsprechenden Bestimmungen des Bankengesetzes (BankG)1 alle zwei Jahre evaluiert und sowohl auf Gesetzes- wie auf Verordnungsstufe verschiedentlich angepasst. Noch in seinem TBTF-Bericht 2021 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die TBTF-Regulierung der Schweiz zweckmässig sei und sich keine grundsätzliche Neuordnung aufdränge.

Die Finanzkrise führte auf politischer Ebene auch dazu, dass der Bundesrat 2009 mittels eines Berichtes erstmals die Grundzüge seiner Finanzmarktpolitik, inklusive der Herausforderungen, darlegte.2 Seither veröffentlicht er alle vier Jahre einen aktualisierten Bericht. Ein Grundsatz der Finanzmarktpolitik seit 2009 ist, international akzeptierte Rahmenbedingungen für einen konkurrenzfähigen Finanzmarkt zu schaffen und zu pflegen, denn «ein starker Finanzplatz ist für die Schweizer Volkswirtschaft und ihre internationale Standortqualität entscheidend».3 In späteren Berichten wurden zudem Stabilität bzw. Widerstandsfähigkeit sowie die Wahrung eines integren Finanzplatzes, in dem Missbrauch bekämpft wird, als wichtigste Ziele genannt.4

Entwicklung der CS zwischen 2008 und 2023: von der Vorzeigebank zum Sanierungsfall

Die CS hatte die Finanzkrise 2007/08 im Gegensatz zur UBS vergleichsweise gut überstanden. Während die UBS im Nachgang an die Rettung durch den Bund unter

1 Bundesgesetz vom 8.11.1934 über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0). 2 Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes, Bericht des Bundesrates vom 19.12.2012, S. 7 3 Weltweit führend, verankert in der Schweiz: Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz, Bericht des Bundesrates vom 4.12.2020, S. 3. 4 Berichte zur Finanzmarktpolitik des Bundes der Jahre 2012 und 2016

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